Patienteninfos und FAQ

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen. Wir aktualisieren diese Seite kontinuierlich. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet sind, kontaktieren Sie uns gerne.

Telefon: 0421 66 48 44
E-Mail: info@physio-vegesack.de

So starten Sie vorbereitet in Ihre erste Behandlung.

Bitte bringen Sie Folgendes mit:

  • Ihre Verordnung
  • Ein eigenes Handtuch. Dünne Badehandtücher eignen sich am besten – In Ausnahmefällen sind Leihhandtücher für 1€ pro Behandlung verfügbar.
  • Ggf. aktuelle Befunde oder Arztberichte
  • Wenn vorhanden: Befreiungsausweis

Informationen zur gesetzlichen Regelung:

  • Gesetzlich Versicherte müssen in der Regel eine Zuzahlung zur Behandlung zahlen (stand 29.06.25):
  • 10 € Verordnungsgebühr
  • + 10 % des gesamten Rezeptwertes

Die Zuzahlung ist beim ersten Termin fällig. Bevorzugt im EC – Verfahren zu bezahlen. Diese Beträge sind gesetzlich vorgeschrieben und direkt in der Praxis zu begleichen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind in der Regel zuzahlungsbefreit. Oben Links auf Ihrer Verordnung ist ein Kreuz, dort können Sie erkennen, ob Sie zuzahlungsbefreit sind oder nicht.

Wir sind selbst nicht begeistert davon und würden lieber direkt mit der Krankenkasse abrechnen, aber wir gesetzlich dazu verpflichtet.

Frist: Rezeptbeginn innerhalb von 28 Tagen

Wichtig für Kassenrezepte:
Die Behandlung muss spätestens 28 Kalendertage nach Ausstellungsdatum des Rezepts beginnen. Danach verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Bitte vereinbaren Sie Ihren ersten Termin rechtzeitig und lassen sie die Verordnung, wenn nötig vom Arzt ändern.
Privatpatient:innen, Selbstzahler:innen und Beihilfeberechtigte

Was Sie wissen sollten:
Privatversicherte erhalten nach der Behandlung eine Rechnung, die Sie selbst und direkt begleichen müssen. Die Höhe der Erstattung hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab, wir rechnen nicht mit der Versicherung ab, sondern mit Ihnen.
Beihilfeberechtigte Patienten sind Privatpatienten.
Die Höhe ihrer Erstattung ist unabhängig von unseren Preisen.

Behandlungen durch unseren Heilpraktiker für Physiotherapie sind auch ohne ärztliches Rezept möglich. Diese Leistungen sind direkt privat zu zahlen – über Erstattungsmöglichkeiten informiert Sie Ihre Krankenkasse.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, müssen Sie spätestens 24 Stunden vorher telefonisch absagen. Eine Info auf unserem Anrufbeantworter oder per Mail ist ausreichend.

Kurzfristige Absagen oder Nichterscheinen ohne Absage werden privat in Rechnung gestellt.
Leider müssen wir auch bei spontaner Krankheit, Unfällen, Verkehrsproblemen und sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen den Termin in Rechnung stellen.

Wir wissen das Leben spielt nicht immer so wie man es sich wünscht und nicht immer kann man ein Ereignis 24 Stunden vorher voraussagen.
Leider mussten wir aus Fairness Gründen gegenüber allen anderen Patienten eine null Toleranz Politik einführen. Die Menge an kurzfristigem Absagen hat in Grippe Zeiten und bei schwierigen Wetterverhältnissen ein existenzbedrohendes Ausmaß angenommen. Um Ihnen weiterhin Top Therapeuten zur Verfügung zu stellen, müssen wir jeden ausgefallenen Termin in Rechnung stellen.

Auch wenn die Frist verstrichen ist, müssen Sie den Termin absagen.
Wir versuchen andernfalls zwar pro aktiv zu erreichen, sollten wir Sie jedoch nicht erreichen, müssen wir Folgetermine neu vergeben.
Wir behalten uns vor eine Behandlung so lange zu unterbrechen, wie offene Forderungen bestehen.